FAQ für Mieter
Infos zu den Mietpreisen
Die Mieten der von uns angebotenen Wohnungen und Häuser sind je nach Größe, Lage und Ausstattung sehr unterschiedlich. Da es sich jedoch um weitestgehend vollständig möblierte Objekte, oftmals mit Handtüchern und Bettwäsche handelt, müssen Sie mit folgenden Preiskategorien rechnen. (Dies sind Endpreise inklusive aller Nebenkosten sowie Strom und Internet)
durchsch./gute Ausst | sehr gute/exkl. Ausst. | |
Möbl. Apartm. | € 350,- bis € 550,- | € 550,- bis € 800,- |
möbl. 2-Zi. Whg. | € 600,- bis € 850,- | € 850,- bis € 1.400,- |
möbl. 3-Zi. Whg. | € 1.100,- bis € 1.400,- | € 1.500,- bis € 2.400, |
möbl. 4+Zi. Whg. | € 1.300 bis 1.600,- | € 1.500,- bis € 2.800,- |
möblierte Häuser | € 900,- bis € 1.400,- | € 1.400,- bis € 5.000,- |
Die Preise beziehen sich immer auf eine bestimmte Personenanzahl. Daher können nicht beliebig viele Personen die Wohnung mieten bzw. dort einziehen.
Pauschalmiete:
Meist finden Sie bie uns Pauschalmieten inklusive aller Nebenkosten, da es für einen Vermieter schwierig ist, die Betriebs-/Nebenkosten ggf. für einen Mietzeitraum zwischen 3-12 Monaten abzurechnen. Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Kosten wie z.B. Strom, Internetzugang, Kabel-TV oder ein separat gemieteter Stellplatz oder eine Garage.
Wie bekomme ich Angebote von möblierten Objekten?
Anmeldung für Privatpersonen
Melden Sie sich einfach online an. Bitte machen Sie möglichst konkrete Angaben. Insbesondere der gewünschte Mietzeitraum (von – bis), Mietpreis maximal, Telefonnummer, E-Mailadresse und genaue Angaben zum Arbeitgeber sind notwendig um Ihren Auftrag bearbeiten zu können.
Anmeldung für Unternehmen
Unternehmen können sich bei uns online oder aber auch telefonisch unter +49 (0) 2841 98 11 445 anmelden.
- Erste Angebote erhalten
- Nach Ihrer online Anmeldung, senden wir Ihnen speziell für Sie selektierte Angebote per Email zu. Die Angebote enthalten eine detaillierte Ausstattungsbeschreibung sowie die Anschrift.
- Weitere Angebote auf Wunsch
Zusätzliche Angebote übersenden wir Ihnen gerne auf Anfrage. Bitte geben Sie uns hierzu eine kurze Info per Email oder Telefon. Natürlich sind wir stets bemüht Ihnen auch weitere Objekte welche auf Ihre Anfrage passen und ohne zusätzliche Aufforderung, sofort zuzusenden. - Eigene Suche nach weiteren und neuen Angeboten
Unter „aktuelle Angebote“ sehen Sie, welche Objekte sofort zur Verfügung stehen. Die Aktualisierung erfolgt über den Tag mehrfach. Sollten Sie dort ein interessantes Angebot sehen, setzen Sie sich einfach kurz mit uns in Verbindung.
Registrierung: Fragen und Antworten
- Sie können sich als Privatperson bei uns direkt online anmelden.
- Unternehmen können sich bei uns oder aber auch telefonisch unter +49 (0) 2841 98 11 445 anmelden.
- Bitte machen Sie auf dem Auftragsformular möglichst genaue Angaben: Geben Sie möglichst alle Telefonnummer und E-Mailadressen an sowie den gesuchten Zeitraum (von – bis) und die gewünschte Maximalmiete.
- Achten Sie möglichst auf genaue Angaben bei Ihrem Auftrag. Hierzu bitten wir auch auf die korrekten Angaben von Telefonnummer und E-Mailadresse sowie den gesuchten Zeitraum (von – bis) und die Angabe der maximalen Miethöhe. Ohne die konkrete Angabe Ihres Arbeitgebers können wir Ihren Auftrag leider nicht bearbeiten.
- Erhalten Sie innerhalb von einem Werktag keine Rückmeldung von uns, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Nur dann können wir sicherstellen, dass Ihr Gesuch bei uns eingegangen ist.
- Die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
Angebote zum Wohnen auf Zeit: Fragen und Antworten
- Mietzeitraum
Der angegebene Mietzeitraum ist grundsätzlich verbindlich. In bestimmten Ausnahme-fällen kann ein kürzerer Zeitraum gegen einen Aufpreis gewährt werden. Wenn eine Wohnung zum Beispiel zum 01. August angeboten wird, kann sie nicht früher angemietet werden und auch nicht deutlich später. Nach Absprache kann ausnahmsweise der Mietzeitraum bis zu zwei Wochen später als angegeben beginnen. Dies ist in der Regel jedoch nur bei Mietzeiträumen ab 3 Monaten möglich. Bei Angabe eines konkreten Enddatums kann die Wohnung nicht verlängert werden. Sofern kein konkretes Enddatum angegeben wurde, kann über Verlängerungen oder geringfügige Abweichungen verhandelt werden. - Anzahl der Mieter
Die Vermieter haben meist eine konkrete Vorgabe, auf welche Personenanzahl die Wohnung ausgerichtet ist. Zusätzlich gibt dies die vorgegebene Möblierung vor. Bitte beachten Sie die Angabe in dem jeweiligen Angebot.
Besichtigung: Fragen und Antworten
- Online Besichtigung
Sie können alle unsere Angebote jederzeit online auf unserer Website besichtigen. Hochwertige Fotoaufnahmen der Objekte, teils der Umgebung sowie zusätzliche Detailinformationen finden Sie zu jedem Objekt.
- Besichtigung vor Ort
Wünschen Sie zusätzlich eine Besichtigung im Objekt, so teilen Sie uns dies bitte mit. Oftmals ist die Wohnung noch vermietet, daher müssen wir für diesen Termin eine Terminvereinbarung mit dem aktuellen Mieter treffen. Sofern die Wohnung bereits frei ist, sind in der meistens kurzfristigere Terminvereinbarungen möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass das jeweilige Objekt meist an den Interessenten vermietet wird, der uns zuerst eine verbindliche Zusage gibt. Bedenken Sie dies bitte bei Ihrer Terminplanung, da andernfalls die von Ihnen gewünschten Objekte in der Zwischenzeit anderweitig vermietet sein könnten. Eine Reservierung ist nicht möglich
Mietvertrag: Fragen und Antworten
- Abschluss des Mietvertrages
Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und dem Vermieter geschlossen. Größtenteils erstellen wir den Mietvertrag in Absprache mit dem Mieter und dem Vermieter und leiten diesen an beide Parteien zur Unterschrift weiter. - Mietzeitraum
Größtenteils werden in den Mietverträgen feste Mietzeiträume vereinbart. Wird zum Beispiel über 3 Monate ein Mietvertrag geschlossen ist dies für beide Seiten bindend. Bei längeren Zeiträumen haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit den Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. In der Praxis hat sich diese Regelung oft als zu lang erwiesen. Daher empfehlen wir, dass dem Mieter nach einem Mietzeitraum von 6 Monaten eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende im Mietvertrag eingeräumt wird. Andernfalls bemühen wir nach Bekanntgabe der Wohnungsaufgabe und in Absprache mit Mieter und Vermieter sofort um einen neuen Mieter. Sprechen Sie uns hierzu idealerweise vor Abschluss des Mietvertrages an. - Vorzeitige Vertragskündigung
Wurde der Vertrag beispielsweise über 1 Jahr abgeschlossen aufgrund eines Eigenbedarfs nach dieser Zeit, hat weder der Mieter noch der Vermieter die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Derartige Verträge können lediglich im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden.
Kaution: Fragen und Antworten
- Wie hoch ist die Kaution?
Die Kaution beträgt in der Regel für die von uns vermittelten Objekte 1-2 Monatswarmmieten. Gesetzlich erlaubt sind maximal 3 Monatskaltmieten. - Wie kann die Kaution bezahlt werden?
Den meisten Mietern und Vermietern ist beim Wohnen auf Zeit an einer einfachen und schnellen Regelung gelegen, da das Mietverhältnis nur für eine befristete, kurze Zeit vorgesehen ist und der Einzug meistens sehr kurzfristig erfolgt. Die Zahlung erfolgt meist direkt auf das Konto des Vermieters oder als Barzahlung bei der Wohnungsübergabe. Die Kaution ist vom Vermieter insolvenzgeschützt anzulegen und auf Anforderung nachweisen. Bei längeren Mietverhältnissen ab einem Jahr bietet sich die Hinterlegung der Kaution auf ein Mietkautionssparbuch möglich. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an eine Bank Ihres Vertrauens. Mit der Form der Bankbürgschaft sind oftmals die Vermieter nicht einverstanden, da sich die Abrechnung von evtl. Schäden bei Mietende bedeutend aufwendiger gestaltet. - Wann wird die Kaution zurückbezahlt?
Die Kaution wird per Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Bankkonto innerhalb von 2 – 4 Wochen nach Rückgabe der Wohnung erstattet. Die Rückzahlung kann sich dadurch verzögern, wenn ggf. Schäden reguliert bzw. noch Forderungen beglichen werden müssen. Rechtlich ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution umgehend zurückzuzahlen, wenn keine Forderungen oder Schäden mehr offen sind. Die Kaution sollte Ihnen durch den Vermieter schnell, unbürokratisch und korrekt zurückerstattet werden. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an uns.
Haftung: Fragen und Antworten
- Wir vermitteln Mietverhältnisse und können jedoch nicht für die Einhaltung des jeweiligen Mietvertrages haften.
- Haftung des Mieters
Ein Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden an dem Objekt bzw. der gesamten Ausstattung und Möblierung. Die draus resultierenden Ansprüche des Vermieters sind durch die Hinterlegung der Kaution abgesichert. Für eine möglichst reibungslose Rückgabe beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Wohnungsrückgabe. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns bitte an. - Haftpflichtversicherung
Gegen Schäden welche Sie gegenüber Dritten z.B. dem Eigentümer der Wohnung verursachen, hilft eine Haftpflichtversicherung. - Hausratversicherung
Sollte der Vermieter keine Hausratversicherung für die Wohnung haben, ist die zu empfehlen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass viele Versicherungsunternehmen Haftungsausschlüsse vornehmen. In einem Schadensfall zahlt die Versicherung dann nicht, wie z.B. bei Schäden wie weiter unten genannt. - Gefahrenquellen innerhalb des gemieteten Objektes
Grundlegend handelt es sich hierbei um alles was mit Wasser zu tun hat. Sofern eine Waschmaschine in dem Objekt steht, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Wasserhahn der Waschmaschine nur während des Betriebes geöffnet ist. Andernfalls haftet keine Versicherung, sofern Sie dies nicht beachten!
Versicherungen haften ebenfalls nicht, wenn Sie während des Betriebes der Waschmaschine die Wohnung verlassen. Selbiges trifft für Spülmaschinen zu. - Feuchtigkeitsschäden durch geöffnete Fenster
Sehr häufig entstehen Schäden durch geöffnete Fenster. Bitte vergewissern Sie sich, dass beim Verlassen der Wohnung alle Fenster geschlossen sind, damit durch Regen kein Wasserschaden entstehen kann. - Schäden durch Schimmelbefall
Immer wieder kommt es zu Schimmelbefall. Grund hierfür ist falsches oder zu wenig Lüften, Heizen oder das Trocknen der Wäsche. Achten Sie bitte darauf, dass keine zu hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung entsteht. Unsere Broschüre für Mieter gibt Ihnen hierbei einige hilfreiche Tipps. Diese erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe. - Gefahrenquellen durch offenes Feuer, Kerzen etc.
Bedauerlicherweise passieren durch Kerzen immer wieder Schäden (Brandflecken, Wachsflecken).