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So erreichen Sie uns

STAY4TIME – Agentur für möbliertes Wohnen auf Zeit an Rhein und Ruhr

+49 (0) 28 41 98 11 445
+49 (0) 32 22 40 63 498
info@stay4time.de

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Wohnung mieten? Schritt für Schritt

In wenigen Schritten zur möblierten Wohnung

1. Wohnung suchen, auswählen und direkt online besichtigen
Wählen Sie die passende Wohnung aus unserem Angebot. Zur Vereinfachung Ihrer Suche können bei STAY4TIME die Wohnungen und Häuser direkt online besichtigen.

Hier finden Sie alle Wohnungsangebote aus der Umgebung von Rhein und Ruhr.

2. Eckdaten prüfen und passende Objekte merken
Prüfen Sie im Angebot die Verfügbarkeit, die minimale bzw. maximale Mietzeit sowie sämtliche Eckdaten zu Ihrer Suche. Die ausgewählten Objekte können Sie einfach im Formular mit Ihrer Wunschnummer eingeben.
3. Direkt anmelden über den Vermittlungsauftrag
Ergänzen Sie die Anmeldung mit Ihren persönlichen Daten im Suchauftrag. Danach organisieren wir für Sie die Besichtigungstermine für die ausgewählten Objekte.
Alternativ können Sie auch direkt und ohne vorherige Objektauswahl Ihren Suchauftrag starten. Wir übersenden Ihnen dann entsprechende Angebote per Email.
4. Rückmeldung
Wir kontaktieren Sie schnellstmöglich. Ggf. mit einem Feedback zu Ihren Wunschwohnungen beraten wir Sie ganz persönlich. In einem persönlichen Gespräch unterbreiten wir Ihnen ggf. weitere interessante Objektvorschläge und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.
Auf Wunsch vereinbaren wir für Sie die Besichtigungstermine oder stimmen mit dem Vermieter eine Anmietung ohne vorherige Besichtigung für Sie ab.
5. Mietvertrag
Wir stellen kostenfrei den Mietvertrag zur Anmietung für Sie und den Vermieter zur Verfügung.
6. Vermittlungsprovision
Die Leistung unserer Vermittlung ist für den Mieter nach §2 Abs. 1a WoVermittG für den Mieter provisionsfrei.
7. Wohnungsübergabe
Zum vereinbarten Termin findet die Wohnungs- und Schlüsselübergabe statt. In einem Übergabeprotokoll werden die ggf. vorhandenen Mängel dokumentiert.
8. Wohnungsrückgabe
Hierbei gilt der Grundsatz: Rückgabe wie übernommen! Dies berücksichtigt werden um Unklarheiten zu vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Rückgabe der Wohnung mit Rat und Tat.