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STAY4TIME – Agentur für möbliertes Wohnen auf Zeit an Rhein und Ruhr

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Wohnungsrückgabe

Kurzer Leitfaden zur Rückgabe der Wohnung

Einige wissenswerte Dinge zur reibungslosen Rückgabe der Wohnung. Sollten sich dennoch Fragen oder Probleme ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite. Gerne unterstützen wir Sie!

Rückgabetermin – Setzen Sie sich idealerweise ca. 1 Woche vor Auszug mit dem Vermieter bezüglich eines Rückgabetermins in Verbindung.

Rückgabe – wie ursprüngliche Übernahme – Dieses Prinzip sollten Sie beherzigen, um Probleme zu vermeiden.

Endreinigung – Sofern es nicht schriftlich anders vereinbart wurde muss die Wohnung (einschl. Fenster innen und außen) in einwandfrei gereinigtem und bezugsfertigen Zustand zurückgegeben werden. Hier gilt der Grundsatz: Auch der nächste Mieter möchte ein vollständig grundgereinigte Wohnung, wie Sie es auch vorgefunden haben, übernehmen. Langjährig arbeiten wir mit mehreren Reinigungsunternehmen zusammen, welche sehr vertrauenswürdig und leistungsstark sind. Je nach Umfang betragen die Kosten für Endreinigungen ca. 2,50 bis 10,00 Euro/qm Wohnfläche. Die Kosten werden in der Regel vom Mieter getragen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig – mindestens jedoch eine Woche vorab – für eine Terminvereinbarung mit uns in Verbindung. Mehr Infos finden Sie hier.

Instandsetzungsarbeiten – Wurden die Wände in den Räumen während der Mietzeit verschmutzt oder sind Beschädigungen am Inventar – was nicht durch den üblichen Gebrauch entstand –, so müssen in der Regel die Räume neu angestrichen bzw. das Inventar Instand gesetzt werden. Gerne stellen wir Ihnen den Kontakt zu einem Handwerker her. Sollten die Arbeiten nicht bis zum Rückgabetermin bei Mietende durchgeführt worden sein, können zusätzliche Mietausfallkosten entstehen, da die Wohnung nicht von einem neuen Mieter bezogen werden kann. Scheinen Ihnen Malerarbeiten notwendig zu sein, vereinbaren Sie mit dem Vermieter und einem Handwerker des entsprechenden Gewerkes nach Möglichkeit durch uns ca. drei Wochen vor dem Auszug einen Termin, um beurteilen zu können, welchen Umfang die Arbeiten haben können.

Rückgabeprotokoll – Beim Auszug bzw. Wohnungsrückgabe sollte ein Protokoll erstellt werden, um gegebenenfalls Mängel der Wohnung bzw. des Hauses festzuhalten. Dies schafft Transparenz bei der Abrechnung der Kaution.

Kautionsrückzahlung – Die Rückzahlung der Kaution erfolgt durch den Vermieter. Bitte geben Sie hierzu dem Vermieter Ihr Bankkonto an. Sofern sich das Konto nicht in Deutschland befindet, wird neben der IBAN auch der BIC/SWIFTCODE der Bank benötigt, sowie zusätzlich die Adresse der Bank des Empfängerkontos. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 – 4 Wochen.

Abmeldung des Telefons bzw. Internetanschlusses – Die Abmeldung kann nur schriftlich durch den Mieter selbst erfolgen. Bitte geben Sie bei der Abmeldung bitte dem Anbieter Ihre zukünftige Adresse an. Circa 4 Wochen nach Ihrem Auszug wird der Anbieter die Schlussabrechnung an Ihre neue Adresse senden. Die Abmeldung des Anschlusses sollte spätestens 10 Tage vor Ihrem Auszug erfolgen.

Abmeldung des Strom- bzw. Gasanschlusses – Bezahlen Sie die Strom- oder Gaskosten separat (nicht an den Vermieter), so sind bei Auszug die Zählerstände abzulesen. Hierzu muss der jeweilige Zählerstand (meist durch kWh bei Strom oder m³ bei Gas) bei Übergabe inkl. der Zählernummer (gut erkennbar durch den Begriff „Nr.“ vorab) genau notiert werden. Bitte übermitteln Sie die Abmeldung, mit Ihrer neuen Wohnadresse, einschließlich der Zählerwerte für Strom- und/oder Gas an die jeweiligen Versorger. Diese können Sie meist per Telefax oder Email übermitteln.

Betreuung während der Mietzeit – Während der gesamten Mietdauer stehen wir Ihnen stets beratend zur Seite: Sofern sich Fragen oder Probleme in Bezug auf die Vermietung ergeben, sind wir jederzeit gerne für Sie da. Wir halten auch stets für Sie den Kontakt zum Vermieter und treten jederzeit gerne als Vermittler auf. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können und Sie bei Ihrem Aufenthalt an Rhein und Ruhr zu unterstützen können.